Die Naturschutzgebiete im Raum Volkach
Die Volkacher Mainschleife wird in ihrer Gesamtheit als wichtige Kultur- und
Naturlandschaft angesehen. Dies wurde schon früh erkannt.
So ist die Volkacher Mainschleife schon seit 31.1.1969 ein Landschaftsschutzgebiet.
Ziel war damals das Bemühen, "die Landschaft der Volkacher Mainschleife mit der
Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten". Die Grenzen reichen von der Gemeindegrenze
Wipfeld/Hirschfeld im Norden bis zur Gemeinde Schwarzach im Süden.
Einen wesentlich besseren Schutz bieten aber die acht Naturschutzgebiete, die in den
letzten Jahren im Raum Volkach ausgewiesen wurden. Anbei eine Kurzfassung der
Naturschutzgebietsausweisungen.
1. Alter Main bei
Volkach
| Fläche: |
62,4 ha |
| Ausweisung: |
18.5.1989 |
| Lage: |
Das Naturschutzgebiet liegt in den Gemarkungen Astheim,
Escherndorf, Volkach und Nordheim. Es umfasst große Teile des Altmains zwischen
Volkach/Astheim und Nordheim einschließlich seiner Buhnenfelder, flussbegleitenden
Gehölzstreifen sowie die zwischen dem Bach Volkach und dem Main eingeschlossenen
Wiesenflächen (§1 und 2, Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 18.5.1989). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, einen Ausschnitt des
ursprünglichen Fließgewässers Main zu erhalten einschließlich der kleinreliefreichen
Flussterrassen, die als Mähwiesen genutzt und mit Weidenbäumen überstanden sind (§3,
Verordnung "Alter Main bei Volkach"). |
2. Rechtes
Mainufer bei Sommerach
| Fläche: |
19,9 ha |
| Ausweisung: |
15.5.1990 |
| Lage: |
Das Naturschutzgebiet liegt in den Gemarkungen Sommerach und
Neuses am Berg (§2, Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 15.5.1990). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, Buhnenfelder der
verschiedenen Verlandungsstadien in ihrer Vernetzung mit Weidengebüschen, Auwaldresten,
krautschichtenreichen Hangwäldern und Wiesen zu sichern und dabei den Auwaldtypus der
einbezogenen Waldflächen zu erhalten (§3, Verordnung "Rechtes Mainufer bei
Sommerach"). |
3. Mainhang an der
Vogelsburg
| Fläche: |
53,1 ha |
| Ausweisung: |
7.10.1993 |
| Lage: |
Das Naturschutzgebiet liegt in den Gemarkungen Escherndorf,
Astheim, Landkreis Kitzingen, und Untereisenheim, Landkreis Würzburg. Schutzgegenstand
ist hier vor allem der Prallhang des Maines nördlich der Vogelsburg mit seinem Hangwald,
seinen Halbtrockenrasen, Verbuschungsflächen und Mainuferbiotopen (§1 und 2, Verordnung
der Regierung von Unterfranken vom 7.10.1993). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, das Biotopmosaik aus
Hangwaldflächen, Halbtrockenrasen, Verbuschungen und Mainuferlebensräumen zu sichern.
Dabei soll das charakteristische und zugleich herausragende Landschaftsbild der Volkacher
Mainschleife bewahrt werden (§3, Verordnung "Mainhang an der Vogelsburg"). |
4. Wald an der Hallburg
| Fläche: |
9,4 ha |
| Ausweisung: |
18.3.1991 |
| Lage: |
Das Naturschutzgebiet liegt in der Gemarkung Volkach
(südwestlich der Stadt) und umfasst einen mainseitig der "Hallburg" gelegenen
Laubmischwald (§1, Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 18.3.1991). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, eine im Naturraum
"Mittleres Maintal" seltene Ausprägung eines Hangwaldes mit seinem
Artenreichtum, insbesondere an Frühlingsgeophyten zu schützen und den Laubmischwald mit
Übergängen zur Hartholzaue in seiner Gehölzartenzusammensetzung und lichten
Waldstruktur zu erhalten (§3, Verordnung "Wald an der Hallburg"). |
5.
Sandgrasheiden am Elgersheimer Hof
| Fläche: |
3,3 ha |
| Ausweisung: |
1.12.1999 |
| Lage: |
Das Naturschutzgebiet liegt in der Gemarkung Fahr zwischen
dem Elgersheimer Hof und Fahr. Das ursprüngliche Schutzgebiet von 1986 wurde 1999
erweitert und besteht aus zwei Teilflächen (1,8 ha und 1,5 ha), (§1 und 2, Verordnung
der Regierung von Unterfranken vom 1.12.1999). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, die europaweit
bedeutende und gefährdete Pflanzenart "Silberscharte" (Jurinea cyanoides) zu
schützen und die Reliktstandorte der früher im Maintal verbreiteten Sandgrasheiden mit
seltenen und gefährdeten Blütenpflanzen, Moos-, Pilz- und Flechtenarten zu erhalten
(§3, Verordnung "Sandgrasheiden am Elgersheimer Hof"). |
6. Astheimer
Dürringswasen
| Fläche: |
9,8 ha |
| Ausweisung: |
26.4.2000 |
| Lage: |
Das Schutzgebiet liegt in der Gemarkung Astheim. Das
ursprüngliche Schutzgebiet von 1978 ist das älteste Naturschutzgebiet des Landkreises
Kitzingen, im Volksmund "Weißer Sand" genannt, und wurde im Jahre 2000
erweitert (§1 und 2, Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 26.4.2000). |
| Schutzgebietszweck: |
Der Schutzzweck ist der gleiche wie beim NSG
"Sandgrasheiden am Elgersheimer Hof" (§3, Verordnung "Astheimer
Dürringswasen"). |
7.
Mainaue zwischen Sommerach und Köhler
| Fläche: |
93,7 ha |
| Ausweisung: |
22.9.1995 |
| Lage: |
Das Schutzgebiet liegt in den Gemarkungen Sommerach, Neuses
am Berg, Nordheim und Köhler (§1 und 2, Verordnung der Regierung von Unterfranken vom
22.9.1995). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, das Standortmosaik der
Aue, bestehend aus Wiesen, Auwaldresten, Buhnenfeldern, Verlandungsflächen,
Hochstaudenbeständen und Weidengebüschen, ebenso wie die intensive ökologische
Vernetzung zum Main zu sichern und eine naturnahe Dynamik des Flusssystems zu fördern
(§3, Verordnung "Mainaue zwischen Sommerach und Köhler"). |
8. Sandfluren bei Volkach, Schwarzach a.Main und Sommerach
| Fläche: |
104,8 ha |
| Ausweisung: |
23.1.1998 |
| Lage: |
Das Schutzgebiet liegt östlich des Mainkanals und südlich
von Volkach zwischen den Ortsteilen Gerlachshausen, Gemeinde Schwarzach am Main, und
Dimbach, Stadt Volkach und Sommerach (§1 und 2, Verordnung der Regierung von Unterfranken
vom 23.1.1998). |
| Schutzgebietszweck: |
Zweck des Naturschutzgebietes ist es, Sandmagerrasen und
Sandgrasheiden in ihrer Verzahnung zu Waldrändern, Wiesen, Ackerflächen,
Streuobstbeständen, Feuchtgebieten und Wasserläufen zu sichern. Markante Dünen und
Flugsandflächen sollen dabei geschützt werden. (§3, Verordnung "Sandfluren bei
Volkach, Schwarzach a.Main und Sommerach"). |
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